Kunden mit Einkommen und Wohnsitz im Ausland
Das Verfahren zur Beantragung eines Hypothekendarlehens in Italien
1) Organisation einer Beratung - persönlich oder aus der Ferne - mit einem Experten
Es ist ratsam, auf die Erfahrung eines zugelassenen Brokers mit Fachkenntnissen im Bereich
Hypothekendarlehen für internationale Kundschaft zurückzugreifen. Fidea bietet die
Möglichkeit, Videogespräche mit erfahrenen Beratern direkt auf Englisch zu organisieren. Die
Beratung kann nach Abschluss des auf unserer Website verfügbaren „Machbarkeitstests“
vereinbart werden. Das Videogespräch mit einem Berater ist kostenlos und für den Kunden mit
keinerlei Verpflichtung verbunden. Während des Gesprächs kann der Berater prüfen, ob die
Voraussetzungen für einen Immobilienkredit in Italien gegeben sind. Bereits in diesem Stadium
können verlässliche Informationen über die Machbarkeit der Finanzierung eingeholt werden. Die
Beratung gliedert sich in drei Hauptbereiche: persönliche Angaben, Einkommenssituation sowie
Einzelheiten zu dem Projekt, das in Italien realisiert werden soll - einschließlich der Art der
Immobilie, deren Erwerb in Erwägung gezogen wird.
2) Machbarkeitsbewertung der Anfrage.
Fällt die vorläufige Einschätzung positiv aus, folgt die
Phase der Identifikation des Kunden mittels digitaler Unterschrift der erforderlichen
Unternehmensdokumente. Dies ermöglicht Fidea, das Prüfverfahren einzuleiten und das
Kreditvermittlungsmandat umzusetzen. Dieses Mandat regelt die Beziehung zwischen Fidea und
dem Kunden, insbesondere in Bezug auf die Vergütung für die Vermittlungstätigkeit. Wichtig zu
wissen: Die Vergütung an Fidea wird ausschließlich im Falle einer positiven Kreditentscheidung
fällig. Bei einer negativen Entscheidung entsteht dem Kunden keinerlei Kostenpflicht. Diese
Arbeitsweise wird von internationaler Kundschaft besonders geschätzt, da sie Transparenz und
eine starke Ergebnisorientierung gewährleistet.
3) Einrichtung eines privaten Onlinebereichs.
Aus Sicherheitsgründen verzichtet Fidea auf den
Versand von Dokumenten per E-Mail. Nach Unterzeichnung des Vermittlungsauftrags richtet
Fidea daher einen persönlichen Bereich im firmeneigenen Onlineportal ein, auf den der Kunde
mit seinen Zugangsdaten zugreifen kann. In diesem Bereich kann der Kunde die angeforderten
Unterlagen eigenständig in die vorgesehenen Felder hochladen - in einem einfachen und intuitiv
gestalteten Prozess. Sobald alle Dokumente hochgeladen wurden, kann der Kunde per Klick auf
eine Schaltfläche die gesamte Dokumentation automatisch an Fidea übermitteln.
4) Analyse der Unterlagen und Auswahl des Kreditinstituts.
Innerhalb von drei Tagen nach
Übermittlung der Unterlagen wird Fidea diese analysieren (pre-qualification feedback) und ein
weiteres Gespräch organisieren, um eventuelle Unklarheiten zu klären, fehlende Unterlagen zu
ergänzen und die nächsten Schritte zu definieren An diesem Punkt ist Fidea - wenn auch noch
nicht endgültig - in der Lage, dem Kunden Informationen zu den Merkmalen des
Hypothekenangebots zu geben (Kreditinstitut, beantragter Darlehensbetrag, Laufzeit, Zinssatz,
Ratenhöhe und Nebenkosten. Gleichzeitig wird - je nach ausgewählter Bank - festgelegt, ob
eine Übersetzung der Unterlagen erforderlich ist. Vorbehaltlich der Möglichkeit für den Kunden,
einen Übersetzer seines Vertrauens zu beauftragen, kann Fidea auch professionelle Übersetzer
und Dolmetscher mit spezifischer Erfahrung in diesem Bereich empfehlen.
5) Einreichung des Antrags bei der Bank.
Je nach ausgewähltem Kreditinstitut kann der Antrag
durch Unterzeichnung des Hypothekenantrags direkt bei der Bank oder durch die Ausfertigung
des Angebots außerhalb der Geschäftsräume durch Fidea erfolgen.
Die Bearbeitung des Hypothekendarlehens in der Bank erfolgt in zwei Phasen: - Zunächst
erfolgt eine Vorabprüfung auf Grundlage des persönlichen Profils des Kunden, seiner Einkünfte,
bestehenden Verpflichtungen und seiner Bonität (creditworthiness); - anschließend eine Due-
Diligence-Prüfung der zu erwerbenden Immobilie, die von zwei Fachleuten durchgeführt wird:
einem von der Bank beauftragten Gutachter sowie einem vom Kunden gewählten Notar.
6) Immobiliengutachten.
Die Bank beauftragt ein spezialisiertes Gutachterunternehmen, das eine
Besichtigung der Immobilie organisiert und eine Bewertung erstellt. Das Gutachten muss sowohl
den Wert der Immobilie als auch deren baurechtliche und katastertechnische Konformität
bestätigen.
7) Genehmigung des Gutachtens.
Sobald die Bank die Einkommensunterlagen geprüft und das
Gutachten vorliegt, welches sowohl den Immobilienwert als auch die städtebauliche und
katastertechnische Regelmäßigkeit bestätigt, leitet die Bank den Antrag an die zuständige Stelle
zur endgültigen Bewertung weiter. Wird das Darlehen genehmigt, muss ein Notar bestimmt
werden (in diesem Fall liegt die Wahl des Notars beim Kunden). Der Notar wird der Bank dann
den vorläufigen notariellen Bericht übermitteln).
8) Vorläufiger notarieller Bericht und endgültige Darlehensgenehmigung
Wenn der vorläufige
notarielle Bericht den Anforderungen entspricht, wird die endgültige Darlehensgenehmigung
erteilt, zusammen mit der Übergabe des Europäischen Standardisierten Merkblatts (PIES) sowie
des verbindlichen Darlehensangebots. Die endgültige Genehmigung stellt die offizielle
Verpflichtung der Bank dar, das Darlehen zu den im PIES angegebenen Bedingungen zu
gewähren. Diese Angebot wird vom Kunden durch Unterzeichnung des Dokuments
angenommen.
9) Organisation der Beurkundung
Sobald die vorherigen Schritte abgeschlossen sind, folgt die
Beurkundung der Kauf- und Darlehensverträge. Der Kaufvertrag wird vom Notar verfasst, der in
Absprache mit dem Kunden entscheiden kann, ob der Vertrag nur auf Italienisch oder
zweisprachig erstellt wird. Der Darlehensvertrag wird von der Bank in italienischer Sprache zur
Verfügung gestellt.
Wenn der Kunde die italienische Sprache nicht beherrscht, kann die
Beurkundung der Verträge
auf eine der folgenden Weisen erfolgen:
A. Zweisprachige Vertragsausfertigung:
Beide Verträge (Kauf und Darlehen) werden auf
Italienisch und in einer vom Kunden verstandenen zweiten Sprache erstellt. Beide
Sprachfassungen müssen von den Parteien unterzeichnet werden.
B. Bevollmächtigung eines Vertreters:
Die Verträge werden ausschließlich auf Italienisch
erstellt und von einem vom Kunden beauftragten Vertreter unterzeichnet. In diesem Fall
werden lediglich die Vollmachten zweisprachig verfasst, damit der Kunde den Vertreter
bewusst bevollmächtigt, die Kauf- und Darlehensverträge in seinem Namen und Auftrag zu
unterzeichnen. Auf Wunsch kann Fidea in dieser Phase bei der Suche nach einem geeigneten
Vertreter und einem qualifizierten Übersetzer (der in der Regel auch als Dolmetscher
fungiert) unterstützen.
In der Regel ist es empfehlenswert, dass die Kunden persönlich in
Italien anwesend sind - sowohl
im Fall der zweisprachigen Vertragserstellung (A) als auch bei der Bevollmächtigung eines
Vertreters (B).
Hinweis: Eröffnung eines Girokontos.
Die Bank, die das Darlehen gewährt, kann in der Regel
verlangen, dass der Kunde ein Girokonto bei eben diesem Institut eröffnet. Über dieses Konto
werden dann die monatlichen oder vierteljährlichen Ratenzahlungen des Darlehens abgewickelt.
Darlehensrechner
Sie können Ihr Darlehen online berechnen, um eine Vorstellung von Ihren monatlichen Ratenzahlungen bei Kauf eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes sowohl als Privatperson als auch als Firma zu bekommen.
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Darlehenskosten und-zinsen in Italien
Alle Informationen zu Kosten und Zinsen für ein italienisches Darlehen, Ersatzsteuer, Bankabfrage, Vermittlungskosten usw.
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